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[Die Medienstiftung Hamburg/Schleswig-Holstein]Die Medienstiftung Hamburg/Schleswig-Holstein wird als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts getragen von der Freien und Hansestadt Hamburg, der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein, dem Land Schleswig-Holstein und dem Norddeutschen Rundfunk (NDR). Sie wird gemäß dem Gesetz zum Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland finanziert. Der Gesetzgeber hat dabei vorgesehen, dass diese Gebührenmittel für die Förderung der Medienstandorte Hamburg und Schleswig-Holstein verwandt werden sollen. Festgeschrieben sind dabei eine jährliche Förderung der Hamburg Media School Höhe von 450.000 EUR sowie eine Förderung des Hans-Bredow-Instituts in Höhe von 280.000 EUR . Die verbleibenden Mittel werden auf Antrag für Projekte zur Förderung der Medienstandorte Hamburg und Schleswig-Holstein vergeben, im Schwerpunkt für Zwecke der Aus- und Weiterbildung im Medienbereich. [Gesetzesgrundlagen der Medienstiftung]Den genauen Wortlaut der Gesetzesgrundlagen der Medienstiftung Hamburg/Schleswig-Holstein erhalten Sie im Download.mehr. . . |
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