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[Geschäftsführung und Vertretung]

Die Führung der Geschäfte und die Vertretung stehen den Gesellschaftern gemeinschaftlich zu; für jedes Geschäft ist die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich. Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung, d.h. die Zustimmung oder Ablehnung von Förderanträgen müssen danach einstimmig erfolgen.

Der Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass die Geschäftsführung einem Gesellschafter übertragen und eine Geschäftsstelle eingerichtet werden kann. Derzeit nimmt der Norddeutsche Rundfunk diese Aufgabe wahr.

Geschäftsführerin der Medienstiftung ist Annemarie Stoltenberg.

 
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